Vergleich Hundehaftpflichtversicherung
Hundebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen eigenen Vertrag.
Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Hundehalterhaftpflichtversicherung bequem online.
Wie bei jeder Versicherung gibt es Besonderheiten, auf die der Versicherungsnehmer achten sollte:
- Hundezüchter haben meistens die Möglichkeit, die neugeborenen Welpen für ein Jahr bei ihrer Wurfmutter kostenlos mitzuversichern.
- Das Gesetz sieht eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro im Schadensfall vor
- Fremdhalter sollten ebenfalls mitversichert werden
- Verletzt ein Hund ein Familienmitglied, muss die Hundehaftpflichtversicherung kein Schmerzensgeld bezahlen. Denn rechtlich gesehen haben Familienmitglieder denselben Status wie der eigentliche Halter.
- Versicherungsschutz sollte auch bei ungewollter Deckung greifen
- Optional bieten einige Versicherer die Möglichkeit sich für Hundeschlittenrennen zu versichern.
- Wenn Hunde auf Reisen in Hotels oder anderswo Mietsachen beschädigen, springt die Versicherung ein. Auch generelle Schäden im Ausland können von der Versicherung übernommen werden.
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